ÖNORM B3151

 

Die ÖNORM B3151 regelt den Rückbau von Bauwerken im Hoch- und Tiefbau, einschließlich Linienbauwerke und befestigte Flächen.

Die ÖNORM B3151 beschreibt die bei der Projektierung und Ausführung erforderlichen Maßnahmen für einen Rückbau von Bauwerken und legt die Grundsätze für die Trennung der einzelnen Materialien im Hinblick auf die Verwertung oder Beseitigung fest. Ziel des Rückbaus ist es, sortenreine Abfallfraktionen zu erhalten, die möglichst frei von Schad- und Störstoffen sind. Wenn ökologisch zweckmäßig, technisch möglich und nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, sind die beim Rückbau anfallenden Abfälle einer Verwertung zuzuführen. Demzufolge müssen Schad- und Störstoffe erkundet und separiert werden, um verwertbare Abbruchmaterialien möglichst sortenrein zu gewinnen.

ROTFUX bietet Ihnen die Vorerkundung des Abbruchobjekts im Zuge einer orientierenden Schad- und Störstofferkundung für Bauwerke an, bei welchen mehr als 750t Abbruchabfälle anfallenden bei weniger als 3500m³ umbauten Raum. Ab einem Gebäudevolumen über 3500m³ muss diese Erkundung im Zuge einer umfassenden Schad- und Störstofferkundung durch eine befugte Fachanstalt durchgeführt werden. Hier stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne einen Kontakt zu Verfügung.

ROTFUX legt besonders Wert im Zuge der Rückbauarbeiten sortenreine Abfallfraktionen zu erhalten, um dem Bauherrn eine möglichst kostengünstige Entsorgungslösung zu bieten. Dafür pflegen wir eine gute Partnerschaft mit renommierten Entsorgungsunternehmen, welche uns eine gesetzeskonforme Übernahme der Abfälle garantieren!

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